Rauchmelderpflicht in Bayern – Jetzt informieren!

Rauchmelderpflicht: Was – Wann – Wo?

Die Rauchmelderpflicht besteht in Bayern schon seit einigen Jahren für alle Neu- und Umbauten. Bestandswohnungen haben bis 31.12.2017 Zeit nachzurüsten.

Räume, die zu Aufenthaltsräumen führen, wie z. B. Schlafräume und Flure müssen mit einem Feuermelder ausgestattet werden. Man sollte natürlich auch potentielle Gefahrenquellen berücksichtigen, auch hier wäre dann eine Anbringung sinnvoll.

Hier finden Sie eine detaillierte Übersicht der Rauchmelderpflicht in Deutschland.

 

Verantwortlichkeit für den Brandschutz

Eigentümer und Vermieter sind für den Brandschutz verantwortlich, jedoch gibt es keine staatliche Kontrolle der Rauchmelderpflicht. Für den Einbau sind in der Regel die Eigentümer verantwortlich. Dennoch sollten sich Mieter und Vermieter über gesetzliche Vorschriften hinsichtlich Installation und Erhaltung der Betriebsbereitschaft informieren, da in Bayern der Mieter verantwortlich ist den Brandmelder betriebsbereit zu halten, außer der Vermieter übernimmt dies freiwillig.

 

Anbringung und Wartung der Rauchmelder

Die richtige Installation der Rauchmelder ist sehr wichtig, da er nur dann effektiv ist. Am besten wird er in der Raummitte mit mindestens einem halben Meter Abstand zur Wand in waagrechter Position an der Decke montiert. Bei Dachschrägen ist eine Position von ca. 50 Zentimetern unterhalb des höchsten Punktes ideal. Um Fehlalarme zu vermeiden sollte die Nähe zu Luftschächten und Klimaanlagen meiden.

 

Der Brandmelder sollte einmal im Jahr geprüft werden. Hierbei müssen die Raucheindringöffnungen, das akustische und optische Warnsignal, sowie der Freiraum vor dem Brandmelder und natürlich die Funktionstüchtigkeit der Batterie getestet werden.

 

Beim Kauf der Rauchmelder sollte man auf die Qualität achten. Eine beispielhafte Liste mit zertifizierten Rauchmeldern gibt es hier.

 

Bei Fragen zur Rauchmelderpflicht stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

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