Baubegriffe von A – Z
In unserem kleinen Baulexikon finden Sie einige Baubegriffe von A – Z kompakt erklärt.
A
Aufmaß
Bei einem Aufmaß werden Gebäude bzw. Gebäudeteile vermessen.
Dies dient für die Ermittlung von Planungsgrundlagen (vorwiegend im Bereich Sanierung),
sowie zur Kontrolle und Erfassung erbrachter unternehmerischer Leistungen.
Grundlage für das Aufmaß sind die Festlegungen der VOB.
Eine Anwesenheit des Unternehmers während der Aufmaßkontrolle ist sinnvoll.
B
Bauantrag
Ein Bauantrag muss förmlich, schriftlich eingereicht werden, um die Ausführung eines genehmigungspflichtigen Bauvorhabens zu beantragen.
Der Antrag ist in dreifacher Ausfertigung der zuständigen Behörde oder Gemeinde einzureichen und beinhaltet:
- Bauantrag
- Bauzeichnungen
- Baubeschreibung
- Berechnungen
- Lageplan
- Entwässerungplan
- Technische Nachweise
- Brandschutz
- etc.
Baubeginnsanzeige
Die Baubeginnsanzeige ist ein Formular, das vor Baubeginn bei der Baugenehmigungsbehörde eingereicht werden muss.
Erst nach der schriftlichen Anzeige des Baubeginns bei der Behörde, sowie nach rechtskräftig erfolgter Zustellung der Genehmigung an den Bauherrn darf der Baubeginn erfolgen.
Baustoffklassen
Baustoffe sind nach ihrem Brandschutzverhalten in verschiedene Klassifizierungen eingeteilt.
Diese richten sich nach der DIN 4102 wie folgt:
A |
nicht brennbar |
Beton, Mauerwerk, Böden (Sand, Kies etc.), Zement, Mörtel, Steinzeug, Baukeramik, Glas, Schaumglas, Massive Gipsbauteile, Gußeisen, Stahl, Aluminium |
A1 |
nicht brennbar |
Mineralfaserbauteile, Glaswolle |
A2 |
nicht brennbar |
Gipskartonplatten (mit geschlossener Oberfläche), Styroporbeton, Mineralwolle |
B |
brennbar |
|
B1 |
schwerentflammbar |
Brandschutzbehandelte Holzwerkstoffe, Hartschaumkunststoffe |
B2 |
normalentflammbar |
Holzbauteile und Holzwerkstoffe mit einer Dicke > 2 mm |
B3 |
leichtentflammbar |
Holzbauteile und Holzwerkstoffe mit einer Dicke < 2 mm, Stroh, Pappen, Papier dürfen nicht verwendet |
Bebauungsplan
Der Bebauungsplan gehört zu einer der Grundlagen für die städtebauliche Planung und Entwicklung einer Stadt oder Gemeinde.
Im Bebauungsplan wied die zukünftige Bebauung durch detaillierte Angaben und rechtsverbindliche Festsetzungen zur Grundstücksnutzung konkretisiert.
Beispiele: Dachneigung, Dachdeckung, Baugrenzen, etc.
Bewehrung
Bewehrung erhöht die Zugfestigkeit von Beton in Form von Betonstählen (Stahlstäbe, Stahlmatten oder Gewebe).
Diese Betonstähle werden in das zu betoniertende Bauteil eingebracht, wo Zugkräfte bzw. -spannungen auftreten.
Um die Ausführung darzustellen gibt es einen Bewehrungsplan.
Bewehrungsplan
Der Bewehrungsplan ist die zeichnerische Darstellung der Bewehrungslagen und wird von einem Statiker angefertigt.
In diesem Plan wird die Lage und Art der einzulegenden Bewehrungen dargestellt.
Maßstäbe sind meist 1:50, 1:25 oder 1:20.
D
Dena
dena = Deutsche Energie-Agentur GmbH
Die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) ist das Kompetenzzentrum für Energieeffizienz, erneuerbare Energien und intelligente Energiesysteme. Das Leitbild der dena ist es, Wirtschaftswachstum zu schaffen und Wohlstand zu sichern – mit immer geringerem Energieeinsatz. Dazu muss Energie so effizient, sicher, preiswert und klimaschonend wie möglich erzeugt und verwendet werden – national und international. (…)
Die dena wurde im Herbst 2000 mit Sitz in Berlin gegründet. Die Gesellschafter der dena sind die Bundesrepublik Deutschland, die KfW Bankengruppe, die Allianz SE, die Deutsche Bank AG und die DZ BANK AG. (…)
Quelle: dena
E
EnEV
EnEV = Energieeinsparverordnung
Die EnEV ist ein Teil der Energie- und Klimaschutzpolitik, welche am 01. Februar 2002 in Kraft getreten ist und die Wärmeschutz-, sowie die Heizungsanlagenverordnung abgelöst hat. Grundlage der EnEV ist das Energieeinsparungsgesetz.
F
Flur (-stück, -karte, -nummer)
Flurstück
Ein Flurstück, auch Parzelle genannt, ist ein amtlich vermessenes und örtlich vermarktes Stück Land welches i. d. R. einem Grundstück entspricht. Es können jedoch auch mehrere Flurstücke zu einem Grundstück gehören. Besteht ein Grundstück aus mehreren Flurstücken, so sind die Grundstücksgrenzen immer auch Flurstücksgrenzen. Ein Flurstück kann im Kataster noch in verschiedene Abschnitte unterteilt sein, z. B. aufgrund verschiedener Nutzungsarten.
Flurkarte
Die Flurstücke sind in sogenannten Flurkarten/Liegenschaftskarten/Katasterbüchern in einer maßstäblichen Darstellung nachgewiesen. Sie ist die amtliche Kartengrundlage für das Grundbuch.
Flurstücksnummer
Das Liegenschaftsregister weist jedes Flurstück mit einer eigenen Flurstücksnummer aus. Diese Nummer besteht aus einer Kombination von Zahl und Buchstabe (z. B. 327 a), oder einer Zahlenkombination (z. B. 327/27).
G
Gemarkung
Eine Gemarkung ist eine Flächeneinheit im Kataster (Grundbuch). Sie bildet einen Grundstücksverband aus einer größeren Zahl von i. d. R. zusammenhängenden Grundstücken bzw. Flurstücken.
Gemarkungsgrenzen im Gelände werden mit Marksteinen gekennzeichnet. Traditionell sind Sie mit den Initialen der Ortsnamen versehen.
H
HOAI
HOAI = Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
Die HOAI ist eine Verordnung des Bundes zur Regelung der Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen.
Diese sind in folgende Leistungsphasen unterteilt:
- Grundlagenermittlung
- Vorplanung
- Entwurfsplanung
- Genehmigungsplanung
- Ausführungsplanung
- Vorbereitung der Vergabe
- Mitwirkung bei der Vergabe
- Objektüberwachung
- Objektbetreuung
J
(Jahres-) Primärenergiebedarf
Der Jahresprimärenergiebedarf beziffert, wie viel Energie für Heizen, Lüften und Warmwasserbereitung durchschnittlich pro Jahr benötigt wird.
K
Kataster
Unter Kataster, besser Liegenschaftskataster, versteht man das flächendeckende Register sämtlicher Flurstücke und deren Beschreibung.
In einem beschreibenden Teil (Liegenschaftsbuch) und in Liegenschaftskarten werden Lage, bauliche Anlagen, sowie die Art der Nutzung und Größe beschrieben.
KfW
KfW = Kreditanstalt für Wiederaufbau
Die KfW ist die größte nationale Förderbank weltweit und wurde 1948 auf Grundlage des „Gesetztes über die Kreditanstalt für Wiederaufbau“ als öffentliche Anstalt gegründet.
Zusammen mit der DEG, KfW IPEX-Bank, KfW Mittelstandsbank, Kfw Privatkundenbank, KfW Kommunalbank und KfW Entwicklungsbank bildet sie die KfW-Bankengruppe.
Die KfW vergibt günstige Kredite im Rahmen von Förderprogrammen der Bundesregierung, z. B. für
- Existenzgründer
- Mittelstand
- zugunsten des Umweltschutzes
- zugunsten entwicklungspolitischer Zusammenarbeit
M
Meterriss
Ein Meterriss ist eine Markierung im Rohbau für Referenzhöhen für Installationen, deren Montagehöhe einer planerischen Vorgabe entsprechen muss.
Dies geschieht meist bei der Elektroinstallation für Schalter, Steckdosen, Abflüsse, aber auch Türzargen oder die Höhe des Fußbodens werden gekennzeichnet.
Beispiel: OKFF= +1.000m
Der Meterriss bezieht sich auf den Rohfußboden und diese Markierung ist somit genau 1 Meter über der späteren Oberkante des Fertigfußbodens.
Eingemessen wird der Meteriss i. d. R. mit einem so genannten Nivelliergerät, oder einem Rotationslaser.
P
(Jahres-) Primärenergiebedarf
Der Jahresprimärenergiebedarf beziffert, wie viel Energie für Heizen, Lüften und Warmwasserbereitung durchschnittlich pro Jahr benötigt wird.
R
RAL-Farbe
RAL-Farbe wird als normierte Farbe bezeichnet. Jeder Farbe des Farbkatalogs ist eine vierstellige Farbnummer zugeordnet
Die Farbmuster sind in zwei Darbietungen ausgeführt:
- Farbregister RAL 840-HR mit matter Oberfläche
- Farbregister RAL 841-GL mit glänzender Oberfläche.
Mehr Informationen finden Sie unter RAL.de
T
Transmissionswärmeverlust
Mit dem Transmissionswärmeverlust wird die energetische Qualität der thermischen Hülle beschrieben. Hierzu zählen die Isolierung von Dach, Außenwänden, Fenstern und Boden. Abhängig von der Umfassungsfläche und dem Volumen, ist für jedes Gebäude ein zulässiger Höchstwert der EnEV vorgegeben. Auch hier gilt wieder: je niedriger der Wert, desto besser ist das Haus isoliert.
V
VOB
VOB = Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen
Die VOB ist ein von Fachkreisen erarbeitetes Vertragswerk und somit weder ein Gesetz noch eine Rechtsverordnung.
Bei öffentlichen Auftraggebern muss der Teil B bei der Ausgestaltung von Bauverträgen als Vertragsbestandteil vereinbart werden.
Gleichzeitig wird so auch Teil C Vertragsbestandteil.
Inhalt:
Teil A
Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen
Teil B
Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung der Bauleistungen
Teil C
Allgemeine, gewerkespezifische und weitere technische Vertragsbedingungen (ATV)