Feststellung geeigneter Maßnahmen durch Sachverständige, Wohnberatungsstellen (www.wohnungsanpassung-bag.de) oder durch eine polizeiliche Beratung (www.k-einbruch.de).
Wie erfolgt die Antragstellung?
Sie stellen Ihren Antrag vor Beginn des Vorhabens direkt bei der KfW. Als Beginn eines Vorhabens
gilt der Start der Bauarbeiten vor Ort. Planungs- und Beratungsleistungen sowie der Abschluss von
Liefer- und Leistungsverträgen gelten nicht als Vorhabensbeginn. Bei Antragstellung zum
förderfähigen Ersterwerb gilt der Abschluss des Kaufvertrages als Vorhabensbeginn.
Die Antragstellung erfolgt postalisch durch Einreichung der vollständigen Antragsunter
lagen im Original bei der KfW . Eine Antragstellung per Fax, E-Mail oder in Kopie ist nicht möglich, auch nicht zur Fristwahrung vorab. Nach Prüfung der vollständig eingereichten Unterlagen und Einhaltung aller Fördervoraussetzungen erhalten Sie postalisch eine Förderzusage von uns.
Es gelten dabei die Förderbedingungen zum Zeitpunkt des Antrag seingangs in der KfW.
Zuschusshöhe
Mit Nachweis der Einhaltung der Programmanforderungen für den Umbau zum Standard Altersgerechtes Haus und der Durchführung der unter den Förderbereichen dargestellten Maßnahmen können folgende Investitionszuschüsse gewährt werden:
Durchführung der einzelnen Förderbereiche 1bis 7:
8% der förderfähigen Investitionskosten, maximal 4.000 EUR pro Wohneinheit
Standard Altersgerechtes Haus:
10 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal 5.000 EUR pro Wohneinheit
Die förderfähigen Investitionskosten können bis maximal 50.000 EUR pro Wohneinheit bei der
Durchführung von Umbaumaßnahmen bezuschusst werden.
Für alle Investitionszuschüsse gilt: Zuschussbeträge unter 300 EUR werden nicht ausgezahlt.
Informieren Sie sich unter www.kfw.de