KfW Investitionszuschuss „Altersgerecht Umbauen“

KfW Investitionszuschuss „Altersgerecht Umbauen“
10% der förderfähigen Investitionskosten

Förderziel

Das Programm dient der Förderung von Maßnahmen, mit denen Barrieren im Wohnungsbestand reduziert und die Sicherheit erhöht werden. Davon profitieren alle Altersgruppen: Es ermöglicht älteren Menschen einen möglichst langen Verbleib in der gewohnten Umgebung, kommt behinderten oder in ihrer Mobilität eingeschränkten Menschen oder Familien mit Kindern zugute. Zusätzlich ermöglicht es den Schutz vor Wohnungseinbruch.
Gefördert werden barrierereduzierende Maßnahmen in bestehenden Wohngebäuden,
– die als Maßnahmen in denFörderbereichen 1 bis 7 beschrieben sind oder
– die zur Herstellung von Barrierefreiheit gemäß DIN 18040 2erforderlich sind oder
– mit denen der Standard Altersgerechtes Haus erreicht wird.
Alle Maßnahmen müssen den technischen Mindestanforderungen entsprechen, soweit diese zu
den jeweiligen Maßnahmen Vorgaben machen. Alle Maßnahmen sind durch Fachunternehmen
auszuführen. Bei Herstellung von Barrierefreiheit ist die DIN 18040-2 (Norm für den Neubau von Wohngebäuden) einzuhalten.

Förderbereiche

1. Wege zu Gebäuden und Wohnumfeldmaßnahmen
2. Eingangsbereich und Wohnungszugang
3. Vertikale Erschließung / Überwindung von Niveauunterschieden
4. Anpassung der Raumgeometrie
5. Maßnahmen an Sanitärräumen
6. Sicherheit, Orientierung und Kommunikation
7. Gemeinschaftsräume, Mehrgenerationenwohnen
Wir empfehlen vor Durchführung der Maßnahmen eine unabhängige Beratung zur
Feststellung geeigneter Maßnahmen durch Sachverständige, Wohnberatungsstellen (www.wohnungsanpassung-bag.de) oder durch eine polizeiliche Beratung (www.k-einbruch.de).

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen Ihren Antrag vor Beginn des Vorhabens direkt bei der KfW. Als Beginn eines Vorhabens
gilt der Start der Bauarbeiten vor Ort. Planungs- und Beratungsleistungen sowie der Abschluss von
Liefer- und Leistungsverträgen gelten nicht als Vorhabensbeginn. Bei Antragstellung zum
förderfähigen Ersterwerb gilt der Abschluss des Kaufvertrages als Vorhabensbeginn.
Die Antragstellung erfolgt postalisch durch Einreichung der vollständigen Antragsunter
lagen im Original bei der KfW . Eine Antragstellung per Fax, E-Mail oder in Kopie ist nicht möglich, auch nicht zur Fristwahrung vorab. Nach Prüfung der vollständig eingereichten Unterlagen und Einhaltung aller Fördervoraussetzungen erhalten Sie postalisch eine Förderzusage von uns.
Es gelten dabei die Förderbedingungen zum Zeitpunkt des Antrag seingangs in der KfW.

Zuschusshöhe

Mit Nachweis der Einhaltung der Programmanforderungen für den Umbau zum Standard Altersgerechtes Haus und der Durchführung der unter den Förderbereichen dargestellten Maßnahmen können folgende Investitionszuschüsse gewährt werden:
Durchführung der einzelnen Förderbereiche 1bis 7:
8% der förderfähigen Investitionskosten, maximal 4.000 EUR pro Wohneinheit
Standard Altersgerechtes Haus:
10 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal 5.000 EUR pro Wohneinheit
Die förderfähigen Investitionskosten können bis maximal 50.000 EUR pro Wohneinheit bei der
Durchführung von Umbaumaßnahmen bezuschusst werden.
Für alle Investitionszuschüsse gilt: Zuschussbeträge unter 300 EUR werden nicht ausgezahlt.
Informieren Sie sich unter www.kfw.de

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