Das Wichtigste in Kürze
- ab 1,10 % effektiver Jahreszins
- auch zur Speichernachrüstung von Photovoltaik-Anlagen, die nach 31.12.2012 in Betrieb gingen
- günstiger Kredit mit Tilgungszuschuss
- Laufzeit und Zinsbindung bis zu 20 Jahre möglich
Mit dem Förderprodukt Erneuerbare Energien – Speicher fördert die KfW die Nutzung von stationären Batteriespeichersystemen in Verbindung mit Photovoltaik-Anlagen. Sie erzeugen damit umweltfreundlichen Strom aus Sonnenenergie, den Sie zum Teil selbst nutzen und zum Teil ins öffentliche Stromnetz einspeisen.
Mit dieser Förderung unterstützt die KfW die Markt- und Technologieentwicklung von Batteriespeichersystemen. Die geförderten Systeme tragen dazu bei, kleine bis mittelgroße Photovoltaik-Anlagen besser in das Stromnetz zu integrieren.
Ihre Förderung besteht aus 2 Teilen:
- einem zinsgünstigen Kredit der KfW
- einem Tilgungszuschuss aus Mitteln des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi).
Außerdem können Sie mit Hilfe des Förderprodukts einen stationären Batteriespeicher nachrüsten, wenn Sie Ihre Photovoltaik-Anlage nach dem 31.12.2012 in Betrieb genommen haben. Um für eine Nachrüstung den erhöhten Fördersatz in Anspruch nehmen zu können, muss zwischen der Inbetriebnahme der Photovoltaik-Anlage und der Inbetriebnahme des Batteriespeichersystems ein Zeitraum von mindestens 6 Monaten liegen.
Die Anforderungen an Batteriespeicher und Photovoltaik-Anlage:
- Die Leistung der installierten Photovoltaik-Anlage, die mit dem Batteriespeichersystem verbunden wird, darf 30 kWp nicht überschreiten.
- Für eine Photovoltaik-Anlage kann jeweils nur ein Batteriespeichersystem gefördert werden.
- Ihr Batteriespeichersystem befindet sich in Deutschland und wird von Ihnen mindestens 5 Jahre betrieben.
mehr dazu unter https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/F%C3%B6rderprodukte/Erneuerbare-Energien-%E2%80%93-Speicher-(275)/