Baulexikon

Baubegriffe von A – Z

In unserem kleinen Baulexikon finden Sie einige Baubegriffe von A – Z kompakt erklärt.

A

Aufmaß

Bei einem Aufmaß werden Gebäude bzw. Gebäudeteile vermessen.

 

Dies dient für die Ermittlung von Planungsgrundlagen (vorwiegend im Bereich Sanierung),

sowie zur Kontrolle und Erfassung erbrachter unternehmerischer Leistungen.

 

Grundlage für das Aufmaß sind die Festlegungen der VOB.

Eine Anwesenheit des Unternehmers während der Aufmaßkontrolle ist sinnvoll.

B

Bauantrag

Ein Bauantrag muss förmlich, schriftlich eingereicht werden, um die Ausführung eines genehmigungspflichtigen Bauvorhabens zu beantragen.

 

Der Antrag ist in dreifacher Ausfertigung der zuständigen Behörde oder Gemeinde einzureichen und beinhaltet:

  • Bauantrag
  • Bauzeichnungen
  • Baubeschreibung
  • Berechnungen
  • Lageplan
  • Entwässerungplan
  • Technische Nachweise
  • Brandschutz
  • etc.

Baubeginnsanzeige

Die Baubeginnsanzeige ist ein Formular, das vor Baubeginn bei der Baugenehmigungsbehörde eingereicht werden muss.

 

Erst nach der schriftlichen Anzeige des Baubeginns bei der Behörde, sowie nach rechtskräftig erfolgter Zustellung der Genehmigung an den Bauherrn darf der Baubeginn erfolgen.

Baustoffklassen

Baustoffe sind nach ihrem Brandschutzverhalten in verschiedene Klassifizierungen eingeteilt.

 

Diese richten sich nach der DIN 4102 wie folgt:

A

nicht brennbar

Beton, Mauerwerk, Böden (Sand, Kies etc.), Zement, Mörtel, Steinzeug, Baukeramik, Glas, Schaumglas, Massive Gipsbauteile, Gußeisen, Stahl, Aluminium

A1

nicht brennbar
ohne organische Bestandteile

Mineralfaserbauteile, Glaswolle

A2

nicht brennbar
mit brennbaren organischen Bestandteilen

Gipskartonplatten (mit geschlossener Oberfläche), Styroporbeton, Mineralwolle

B

brennbar

B1

schwerentflammbar

Brandschutzbehandelte Holzwerkstoffe, Hartschaumkunststoffe

B2

normalentflammbar

Holzbauteile und Holzwerkstoffe mit einer Dicke > 2 mm

B3

leichtentflammbar

Holzbauteile und Holzwerkstoffe mit einer Dicke < 2 mm, Stroh, Pappen, Papier
dürfen nicht verwendet

Bebauungsplan

Der Bebauungsplan gehört zu einer der Grundlagen für die städtebauliche Planung und Entwicklung einer Stadt oder Gemeinde.

 

Im Bebauungsplan wied die zukünftige Bebauung durch detaillierte Angaben und rechtsverbindliche Festsetzungen zur Grundstücksnutzung konkretisiert.

Beispiele: Dachneigung, Dachdeckung, Baugrenzen, etc.

Bewehrung

Bewehrung erhöht die Zugfestigkeit von Beton in Form von Betonstählen (Stahlstäbe, Stahlmatten oder Gewebe).

 

Diese Betonstähle werden in das zu betoniertende Bauteil eingebracht, wo Zugkräfte bzw. -spannungen auftreten.

 

Um die Ausführung darzustellen gibt es einen Bewehrungsplan.

Bewehrungsplan

Der Bewehrungsplan ist die zeichnerische Darstellung der Bewehrungslagen und wird von einem Statiker angefertigt.

 

In diesem Plan wird die Lage und Art der einzulegenden Bewehrungen dargestellt.

 

Maßstäbe sind meist 1:50, 1:25 oder 1:20.

D

Dena

dena = Deutsche Energie-Agentur GmbH
Die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) ist das Kompetenzzentrum für Energieeffizienz, erneuerbare Energien und intelligente Energiesysteme. Das Leitbild der dena ist es, Wirtschaftswachstum zu schaffen und Wohlstand zu sichern – mit immer geringerem Energieeinsatz. Dazu muss Energie so effizient, sicher, preiswert und klimaschonend wie möglich erzeugt und verwendet werden – national und international. (…)

 

Die dena wurde im Herbst 2000 mit Sitz in Berlin gegründet. Die Gesellschafter der dena sind die Bundesrepublik Deutschland, die KfW Bankengruppe, die Allianz SE, die Deutsche Bank AG und die DZ BANK AG. (…)

 

Quelle: dena

E

EnEV

EnEV = Energieeinsparverordnung

Die EnEV ist ein Teil der Energie- und Klimaschutzpolitik, welche am 01. Februar 2002 in Kraft getreten ist und die Wärmeschutz-, sowie die Heizungsanlagenverordnung abgelöst hat. Grundlage der EnEV ist das Energieeinsparungsgesetz.

F

Flur (-stück, -karte, -nummer)

Flurstück

Ein Flurstück, auch Parzelle genannt, ist ein amtlich vermessenes und örtlich vermarktes Stück Land welches i. d. R. einem Grundstück entspricht. Es können jedoch auch mehrere Flurstücke zu einem Grundstück gehören. Besteht ein Grundstück aus mehreren Flurstücken, so sind die Grundstücksgrenzen immer auch Flurstücksgrenzen. Ein Flurstück kann im Kataster noch in verschiedene Abschnitte unterteilt sein, z. B. aufgrund verschiedener Nutzungsarten.

 

Flurkarte

Die Flurstücke sind in sogenannten Flurkarten/Liegenschaftskarten/Katasterbüchern in einer maßstäblichen Darstellung nachgewiesen. Sie ist die amtliche Kartengrundlage für das Grundbuch.

 

Flurstücksnummer

Das Liegenschaftsregister weist jedes Flurstück mit einer eigenen Flurstücksnummer aus. Diese Nummer besteht aus einer Kombination von Zahl und Buchstabe (z. B. 327 a), oder einer Zahlenkombination (z. B. 327/27).

G

Gemarkung

Eine Gemarkung ist eine Flächeneinheit im Kataster (Grundbuch). Sie bildet einen Grundstücksverband aus einer größeren Zahl von i. d. R. zusammenhängenden Grundstücken bzw. Flurstücken.

 

Gemarkungsgrenzen im Gelände werden mit Marksteinen gekennzeichnet. Traditionell sind Sie mit den Initialen der Ortsnamen versehen.

H

HOAI

HOAI = Honorarordnung für Architekten und Ingenieure

Die HOAI ist eine Verordnung des Bundes zur Regelung der Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen.

 

Diese sind in folgende Leistungsphasen unterteilt:

  1. Grundlagenermittlung
  2. Vorplanung
  3. Entwurfsplanung
  4. Genehmigungsplanung
  5. Ausführungsplanung
  6. Vorbereitung der Vergabe
  7. Mitwirkung bei der Vergabe
  8. Objektüberwachung
  9. Objektbetreuung

J

(Jahres-) Primärenergiebedarf

Der Jahresprimärenergiebedarf beziffert, wie viel Energie für Heizen, Lüften und Warmwasserbereitung durchschnittlich pro Jahr benötigt wird.

K

Kataster

Unter Kataster, besser Liegenschaftskataster, versteht man das flächendeckende Register sämtlicher Flurstücke und deren Beschreibung.

 

In einem beschreibenden Teil (Liegenschaftsbuch) und in Liegenschaftskarten werden Lage, bauliche Anlagen, sowie die Art der Nutzung und Größe beschrieben.

KfW

KfW = Kreditanstalt für Wiederaufbau

 

Die KfW ist die größte nationale Förderbank weltweit und wurde 1948 auf Grundlage des „Gesetztes über die Kreditanstalt für Wiederaufbau“ als öffentliche Anstalt gegründet.

Zusammen mit der DEG, KfW IPEX-Bank, KfW Mittelstandsbank, Kfw Privatkundenbank, KfW Kommunalbank und KfW Entwicklungsbank bildet sie die KfW-Bankengruppe.

 

Die KfW vergibt günstige Kredite im Rahmen von Förderprogrammen der Bundesregierung, z. B. für

  • Existenzgründer
  • Mittelstand
  • zugunsten des Umweltschutzes
  • zugunsten entwicklungspolitischer Zusammenarbeit

M

Meterriss

Ein Meterriss ist eine Markierung im Rohbau für Referenzhöhen für Installationen, deren Montagehöhe einer planerischen Vorgabe entsprechen muss.

Dies geschieht meist bei der Elektroinstallation für Schalter, Steckdosen, Abflüsse, aber auch Türzargen oder die Höhe des Fußbodens werden gekennzeichnet.

 

Beispiel:  OKFF= +1.000m

Der Meterriss bezieht sich auf den Rohfußboden und diese Markierung ist somit genau 1 Meter über der späteren Oberkante des Fertigfußbodens.

 

Eingemessen wird der Meteriss i. d. R. mit einem so genannten Nivelliergerät, oder einem Rotationslaser.

P

(Jahres-) Primärenergiebedarf

Der Jahresprimärenergiebedarf beziffert, wie viel Energie für Heizen, Lüften und Warmwasserbereitung durchschnittlich pro Jahr benötigt wird.

R

RAL-Farbe

RAL-Farbe wird als normierte Farbe bezeichnet. Jeder Farbe des Farbkatalogs ist eine vierstellige Farbnummer zugeordnet

 

Die Farbmuster sind in zwei Darbietungen ausgeführt:

  • Farbregister RAL 840-HR mit matter Oberfläche
  • Farbregister RAL 841-GL mit glänzender Oberfläche.

 

Mehr Informationen finden Sie unter RAL.de

T

Transmissionswärmeverlust

Mit dem Transmissionswärmeverlust wird die energetische Qualität der thermischen Hülle beschrieben. Hierzu zählen die Isolierung von Dach, Außenwänden, Fenstern und Boden. Abhängig von der Umfassungsfläche und dem Volumen, ist für jedes Gebäude ein zulässiger Höchstwert der EnEV vorgegeben. Auch hier gilt wieder: je niedriger der Wert, desto besser ist das Haus isoliert.

V

VOB

VOB = Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen

Die VOB ist ein von Fachkreisen erarbeitetes Vertragswerk und somit weder ein Gesetz noch eine Rechtsverordnung.

 

Bei öffentlichen Auftraggebern muss der Teil B bei der Ausgestaltung von Bauverträgen als Vertragsbestandteil vereinbart werden.

Gleichzeitig wird so auch Teil C Vertragsbestandteil.

 

 

Inhalt:

Teil A

Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen

 

Teil B

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung der Bauleistungen

 

Teil C

Allgemeine, gewerkespezifische und weitere technische Vertragsbedingungen (ATV)

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